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Ladesäulenverordnung (LSV) in Deutschland

Seit Jahren ist ein deutlicher Anstieg der E-Mobilität zu verzeichnen. Auch für das Jahr 2025 wurde ein starker Anstieg prognostiziert. Aufgrund dieses starken Zuwachses sind Regulierungen und eine rechtliche Grundlage notwendig, um den Ausbau und die Nutzung kontrollieren zu können. Welche Regulierungen es gibt, wen sie betreffen und was sonst beachtet werden sollte wird in diesem Artikel erklärt.

Auto steht vor einer Ladestation mit Straße im Hintergrund

Weg frei für alternativen Kraftstoffe: Was ist die LSV?

Mit der Ladesäulenverordnung (LSV) werden die rechtlichen Grundlagen für den Ausbau und die Nutzung von Ladeinfrastruktur festgelegt. Gemeinsam mit den europäischen Vorgaben setzt sie so den Ausbau von alternativen Kraftstoffen um. Im Dezember 2024 wurde die LSV überarbeitet, da durch das vorrangig angewendete EU-Recht einige Teile der LSV nicht mehr anwendbar waren.

Diese Themen regelt die LSV

In der Ladesäulenverordnung sind viele Aspekte rund um das Thema Ladeinfrastruktur geregelt. Dazu zählen die technischen Anforderungen, Zugangsregelungen und die Bereitstellung von diversen Informationen rund um den Ladevorgang. Diese Regelungen setzen so gewisse Standards, die das Laden einfacher machen sollen. Durch strenge Regulierungen wird die Funktionalität und die Sicherheit der Ladeinfrastruktur gewährleistet. Beispielsweise ist es der Bundesnetzagentur (BNetzA) nun möglich, die nationale Einhaltung der AFIR-Vorgaben für Ladesäulen zu überwachen und bei etwaigen Verstößen Maßnahmen zu ergreifen. Davon besonders betroffen sind:

  • die Ermöglichung des punktuellen Aufladens
  • die Anforderung an eine automatische Authentifizierung
  • die Fähigkeit zum intelligenten Laden
  • die digitale Vernetzung der Ladepunkte
  • die Ausstattung von öffentlich zugänglichen Gleichstrom-Ladepunkten mit fest installierten Ladekabeln

Ein weiterer Teil der LSV ist die Preisangabenverordnung (PAngV). Diese verpflichtet die Betreiber dazu, für punktuelles Laden Preise in zwei bestimmten Formaten anzuzeigen:

  • Preis pro kW für gelieferte Elektrizität
  • Nutzungsgebühr pro Min für lange Belegung des Ladepunktes

Außerdem muss der BNetzA weiterhin jede Inbetriebnahme, Außerbetriebnahme sowie Betreiberwechsel von Ladeinfrastruktur gemeldet werden. Zusätzlich muss dieser Wechsel nun allerdings auch sowohl vom/von der alten als auch vom/ von der neuen Betreiber:in gemeldet werden, um Informationslücken entgegenzuwirken.

Wen betrifft die LSV?

Grundsätzlich gilt die Ladesäulenverordnung für alle Betreiber:innen von öffentlichen Ladesäulen. Dabei kann es sich um öffentliche Einrichtungen oder um private Unternehmen handeln. Der Sinn der LSV ist, dass die Ladesäulen gewissen Standards entsprechen und somit das Laden einfach und unkompliziert möglich ist.

So hilft die LSV bei der Umsetzung öffentlicher Ladesäulen

Mit der LSV wird also im Wesentlichen die rechtliche Grundlage für öffentliche Ladesäulen festgelegt. Diese soll Nutzer:innen die Anwendung erleichtern und mit Standards für einen sicheren Ladevorgang sorgen. Um alle gesetzlichen Regeln im Blick zu haben empfiehlt es sich, vor der Umsetzung des Projekts noch einmal nach möglichen Gesetzesänderungen zu recherchieren und sich über die aktuelle gesetzliche Lage zu informieren. MOON gibt dir gerne Auskunft und hilft dir weiter, wenn du dir nicht sicher bist, und begleitet dich auch durch die Umsetzung bis hin zur Inbetriebnahme. So kannst du sichergehen, dass du alle derzeit geltenden Regelungen einhältst.