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Aachen fährt elektrisch: Unternehmen sichern sich Ladeinfrastruktur-Förderung

Mit dem Programm „Aachen fährt elektrisch“ unterstützt die Stadt Aachen die Elektromobilität vor Ort. Ziel ist es, den Ausbau von Ladeinfrastruktur bei Unternehmen und auf privaten Flächen zu beschleunigen – und damit den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität zu erleichtern.

ein Mann steht vor einer offenen HYC 200-400 Schnellladestation

Die Stadt Aachen macht ernst mit der Verkehrswende und unterstützt Unternehmen sowie gemeinnützige Träger beim Aufbau von Ladeinfrastruktur. Mit dem Programm „Aachen fährt elektrisch“ kannst du Fördermittel für Wallboxen, Ladesäulen und Schnellladeinfrastruktur beantragen – bis zu 50.000 € pro Ladepunkt sind möglich.

Damit du keine Zeit verlierst, haben wir die wichtigsten Punkte aus den Richtlinien zusammengefasst.

Was wird gefördert?

Die Stadt Aachen bezuschusst:

  • Wallboxen (AC ≤ 22 kW) → bis zu 1.250 € pro Ladepunkt
  • AC-Ladesäulen (≤ 22 kW) → bis zu 2.500 € pro Ladepunkt
  • DC-Ladesäulen (50–150 kW) → bis zu 20.000 € pro Ladesäule
  • HPC-Schnellladesäulen (≥ 150 kW) → bis zu 50.000 € pro Ladesäule

Die Förderung ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss. Wichtig: Die Gesamtsumme (städtische Mittel plus weitere Zuschüsse) darf 80 % der Netto-Gesamtkosten nicht übersteigen.

Wer ist antragsberechtigt?

  • Unternehmen und gemeinnützige Träger mit Sitz oder Niederlassung in Aachen.
  • Ladeinfrastruktur darf entweder: auf privaten Flächen mit öffentlichem Zugang für PKW errichtet werden, oder für eigene Fahrzeugflotten (mindestens 4 Fahrzeuge) auf privaten Standorten dienen.
  • Nicht antragsberechtigt sind reine Ladeinfrastruktur-Betreiber, außer sie erfüllen die oben genannten Kriterien.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

  • Zweckbindungsfrist: Die Ladeinfrastruktur muss mindestens sieben Jahre betrieben werden.
  • Keine Doppelförderung: Kombination mit anderen Programmen ist nur bis max. 80 % der Kosten erlaubt.
  • Fachgerechte Umsetzung: Aufbau und Inbetriebnahme müssen durch ein qualifiziertes Fachunternehmen erfolgen.
  • Antragsstellung vor Maßnahmenbeginn: Erst nach Bewilligung darf ein Auftrag vergeben werden.

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Rahmen einer Anteilfinanzierung.

  • Zuschusshöhe: abhängig vom Ladepunkt bis max. 50.000 EUR
  • Die Förderung wird nach Inbetriebnahme und eingereichtem Verwendungsnachweis ausgezahlt.
  • Fördermittel werden nach Reihenfolge der Anträge vergeben, solange der Fördertopf reicht.

Antragstellung: So läuft der Prozess ab

Die Antragstellung ist einstufig und erfolgt über das elektronische Formularsystem der Stadt Aachen direkt bei der Stadt Aachen, Fachbereich 68.

  • Anträge können nur innerhalb der offiziellen Förderaufrufe gestellt werden. Bitte beachte die unter Ziff. 6.b. der Förderrichtlinie genannten Fristen.
  • Einzureichen sind: ausgefülltes Antragsformular, Standortangaben, Kostenschätzung, Angaben zum Antragsteller.
  • Fördermittel werden nach Eingang und Bewertung der Anträge vergeben – solange der Fördertopf reicht.
  • Alle Infos und das Antragsformular findest du auf der offiziellen Seite der Stadt Aachen

Warum jetzt handeln?

Mit „Aachen fährt elektrisch“ setzt die Stadt ein klares Zeichen für nachhaltige Mobilität. Unternehmen und Träger können ihre Ladeinfrastruktur jetzt mit städtischer Unterstützung aufbauen – ob für Kundenparkplätze oder eigene E-Flotten. Da die Mittel begrenzt sind, lohnt es sich, schnell aktiv zu werden und die Antragstellung vorzubereiten.

Wir erstellen dir für die Ladeinfrastruktur gerne ein auf deine Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot. Hole dir hier eine kostenlose und unverbindliche Beratung.

Alle Infos und das Antragsformular findest du auf der offiziellen Seite der Stadt Aachen: Aachen fährt elektrisch | Stadt Aachen

Neugierig geworden?

Für weitere Informationen und Anfragen stehen wir dir jederzeit gerne zur Verfügung. Hole dir jetzt eine kostenlose und unverbindliche Beratung.

Person geht von einer Wallbox und einem E-Auto weg