Viele Ladepunkte aus dem Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ wurden auf 50 kW begrenzt. Nun hat die BAV bestätigt: Nach 12 Monaten dürfen Betreiber die Begrenzung förderunschädlich aufheben. Wir erklären die Voraussetzungen und die nächsten Schritte.
Worum geht’s?
Viele im Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ errichtete DC-Ladepunkte wurden im Zuwendungsbescheid auf maximal 50 kW begrenzt – auch wenn Hardware und Netzanschluss mehr hergeben. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) hat nun klargestellt: Nach 12 Monaten ab Inbetriebnahme darf diese Drosselung förderunschädlich aufgehoben werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.
Kurz erklärt: Hintergrund zum Förderprogramm
Das vom Bund aufgelegte Programm richtete sich 2021 an u. a. KMU, Gebietskörperschaften sowie Unternehmen aus Handel, Gastronomie und Hotellerie – mit dem Ziel, öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Zielorten zu fördern. Insgesamt standen 300 Mio. € zur Verfügung, Förderquoten lagen bei bis zu 80 % der Investitionskosten (De-minimis). Eine zentrale Auflage: Maximale Ladeleistung 50 kW je DC-Ladepunkt – das Erreichen der Vorgabe per technischer Drosselung war zulässig.
Das ist neu: Drosselung darf nach 12 Monaten fallen
Die BAV bestätigt in einem Schreiben vom 04.08.2025: Betreiber dürfen die 50-kW-Begrenzung förderunschädlich aufheben, sofern:
Warum das wichtig ist: Schnellere Ladevorgänge, bessere Auslastung und höhere Standortattraktivität, ohne die Förderung zu gefährden.
Wir unterstützen bei Technik-Check, Parametrierung, Dokumentation, OBELIS-Update und der Meldung an die BAV – sowie bei Ausbau-/Optimierungsschritten (z. B. Lastmanagement, PV-Kopplung, Speicher, Energiemanagement).
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Quellen: eulektro.de, electrive.net, (Schreiben des BAV)