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50-kW-Drosselung nach 12 Monaten aufheben: Das gilt für geförderte Schnelllader

Viele Ladepunkte aus dem Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ wurden auf 50 kW begrenzt. Nun hat die BAV bestätigt: Nach 12 Monaten dürfen Betreiber die Begrenzung förderunschädlich aufheben. Wir erklären die Voraussetzungen und die nächsten Schritte.

Mann hält Ladekarte an eine Schnellladestation

Nach 12 Monaten drosseln war gestern: So heben Betreiber die 50-kW-Begrenzung aus dem Programm „Ladeinfrastruktur vor Ort“ auf

Worum geht’s?

Viele im Förderprogramm Ladeinfrastruktur vor Ort errichtete DC-Ladepunkte wurden im Zuwendungsbescheid auf maximal 50 kW begrenzt – auch wenn Hardware und Netzanschluss mehr hergeben. Die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV) hat nun klargestellt: Nach 12 Monaten ab Inbetriebnahme darf diese Drosselung förderunschädlich aufgehoben werden, wenn bestimmte Bedingungen erfüllt sind.

Kurz erklärt: Hintergrund zum Förderprogramm

Das vom Bund aufgelegte Programm richtete sich 2021 an u. a. KMU, Gebietskörperschaften sowie Unternehmen aus Handel, Gastronomie und Hotellerie – mit dem Ziel, öffentlich zugängliche Ladeinfrastruktur an Zielorten zu fördern. Insgesamt standen 300 Mio. € zur Verfügung, Förderquoten lagen bei bis zu 80 % der Investitionskosten (De-minimis). Eine zentrale Auflage: Maximale Ladeleistung 50 kW je DC-Ladepunkt – das Erreichen der Vorgabe per technischer Drosselung war zulässig.

Das ist neu: Drosselung darf nach 12 Monaten fallen

Die BAV bestätigt in einem Schreiben vom 04.08.2025: Betreiber dürfen die 50-kW-Begrenzung förderunschädlich aufheben, sofern:

  1. die Ladepunkte hardwareseitig (> 50 kW) ausgelegt sind,
  2. die Begrenzung nur aufgrund der Förderauflage erfolgte und
  3. mindestens 12 Monate seit Inbetriebnahme vergangen sind.

Warum das wichtig ist: Schnellere Ladevorgänge, bessere Auslastung und höhere Standortattraktivität, ohne die Förderung zu gefährden.

Was Betreiber jetzt konkret tun sollten

  1. Technische Voraussetzungen prüfen Prüfen (und dokumentieren), ob Netzanschluss, Zuleitung, Absicherung und die verbaute Ladehardware > 50 kW je Ladepunkt sicher ermöglichen.
  2. 12-Monats-Frist checken Maßgeblich ist das Datum der Inbetriebnahme des jeweiligen Ladepunkts. Erst nach 12 Monaten darf aufgehoben werden.
  3. Drosselung entfernen Parameter im Ladegerät/Backend anpassen oder das Lastmanagement entsprechend konfigurieren. (Hinweis: Das ist nicht förderfähig.) Bei MOON Ladehardware erstellen wir hierfür gerne ein Angebot, denn der Service kann remote erfolgen.
  4. OBELIS aktualisieren & BAV informieren Nach der Umstellung die OBELIS-Daten anpassen und die Änderung der BAV melden.
  5. Dokumentation & Betrieb Änderungen nachvollziehbar dokumentieren (inkl. Mess-/Funktionsnachweisen) und weiter die Betreiberpflichten beachten.

Unser Service

Wir unterstützen bei Technik-Check, Parametrierung, Dokumentation, OBELIS-Update und der Meldung an die BAV – sowie bei Ausbau-/Optimierungsschritten (z. B. Lastmanagement, PV-Kopplung, Speicher, Energiemanagement).

Wir erstellen hierfür gerne ein auf deine Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot. Hole dir hier eine kostenlose und unverbindliche Beratung.

Hast du noch weitere Fragen? Dann kontaktiere uns gerne unter [email protected]

Quellen: eulektro.de, electrive.net, (Schreiben des BAV)