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Bayern fördert Ladeinfrastruktur für E-Lkw – jezt Antrag vorbereiten!

Der Freistaat Bayern unterstützt Unternehmen des Straßengüterverkehrs beim Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-Lkw. Mit dem 3. Förderaufruf „E-Straßengüterverkehr Bayern“ können Unternehmen Zuschüsse von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten erhalten – für Ladepunkte, Netzanschlüsse und sogar die Installation.

ein Mann geht zu einer HYC 200-400 Schnelladestation neben einem LKW

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Unternehmen des Straßengüterverkehrs mit Sitz in Bayern. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren – sie erhalten bis zu 50 % Zuschuss, während große Unternehmen mit 40 % gefördert werden.

Förderhöhe im Überblick

  • Fördertopf 2,5 Mio. Euro (begrenztes Budget, daher frühzeitig beantragen!)
  • Maximalbeträge je Ladepunkt bis 100 kW: 10.000 € 100–500 kW: 20.000 € ab 500 kW: 100.000 €
  • Netzanschluss Niederspannungsnetz: max. 10.000 € Mittel-/Hochspannungsnetz: max. 75.000 € Integrierte Pufferspeicher im Lastmanagement sind ebenfalls förderfähig
  • Zusatzförderung bis zu 20.000 € möglich, wenn ein innovatives Zusatzkriterium erfüllt wird
  • Förderhöchstgrenze 250.000 € je Standort 500.000 € je Unternehmen pro Aufruf
  • Antragsfrist 29. September – 31. Oktober 2025

Die Umsetzung muss innerhalb von 18 Monaten erfolgen, die Betriebspflicht beträgt mindestens 3 Jahre.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Um eine Förderung zu erhalten, müssen Unternehmen folgende Bedingungen erfüllen:

  • Ladestandorte in Bayern (Sitz und Umsetzung im Freistaat)
  • Aufbau und Inbetriebnahme der Ladeinfrastruktur ausschließlich durch Fachunternehmen
  • Mindestbetriebsdauer von drei Jahren sicherstellen
  • Kein Maßnahmenbeginn vor Zuwendungsbescheid – d. h. es darf noch kein Lieferungs- oder Leistungsauftrag erteilt sein, bevor der Bescheid vorliegt

Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung.

  • Die Mittel werden über Förderaufrufe vergeben.
  • Eine Auszahlung erfolgt nach Inbetriebnahme der Ladepunkte.
  • Grundlage ist ein Verwendungsnachweis, der eingereicht werden muss.

Antragstellung: So läuft der Prozess ab

Das Verfahren ist einstufig und erfolgt digital:

  • Antragstellung ausschließlich über das elektronische Formularsystem des Projektträgers
  • Bewertung der Anträge nach dem Kriterium „prognostizierte Umweltentlastung pro Ladepunkt“
  • Die Reihenfolge der Förderung richtet sich nach der Bewertung, bis der Fördertopf ausgeschöpft ist
  • Die entsprechenden Antragsformulare werden jeweils zum Förderaufruf online veröffentlicht

Warum jetzt handeln?

Gerade im E-Straßengüterverkehr sind verlässliche Ladepunkte ein Schlüsselfaktor für den erfolgreichen Umstieg auf emissionsfreie Lkw. Mit der Förderung sinken die Investitionskosten erheblich – gleichzeitig verschafft sich dein Unternehmen einen klaren Wettbewerbsvorteil.

Wir erstellen dir für die Ladeinfrastruktur gerne ein auf deine Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot. Hole dir hier eine kostenlose und unverbindliche Beratung.

Unser Tipp: Vorbereitung starten!

Damit du deine Förderung rechtzeitig einreichen kannst, solltest du dich schon jetzt mit den technischen Anforderungen und den notwendigen Unterlagen beschäftigen.

Offizielle Informationen zu dem 3. Förderaufruf E-Straßengüterverkehr mit Sitz in Bayern findest du bei Bayern Innovativ und in der Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums.

Neugierig geworden?

Für weitere Informationen und Anfragen stehen wir dir jederzeit gerne zur Verfügung. Hole dir jetzt eine kostenlose und unverbindliche Beratung.

ein Mann hält den Stecker einer HYC 200-400 Schnellladestation hinter einem LKW