Der Freistaat Bayern unterstützt Unternehmen des Straßengüterverkehrs beim Aufbau von Ladeinfrastruktur für E-Lkw. Mit dem 3. Förderaufruf „E-Straßengüterverkehr Bayern“ können Unternehmen Zuschüsse von bis zu 50 % der förderfähigen Kosten erhalten – für Ladepunkte, Netzanschlüsse und sogar die Installation.
Gefördert werden Unternehmen des Straßengüterverkehrs mit Sitz in Bayern. Auch kleine und mittlere Unternehmen (KMU) profitieren – sie erhalten bis zu 50 % Zuschuss, während große Unternehmen mit 40 % gefördert werden.
Die Umsetzung muss innerhalb von 18 Monaten erfolgen, die Betriebspflicht beträgt mindestens 3 Jahre.
Um eine Förderung zu erhalten, müssen Unternehmen folgende Bedingungen erfüllen:
Die Förderung erfolgt als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung.
Antragstellung: So läuft der Prozess ab
Das Verfahren ist einstufig und erfolgt digital:
Gerade im E-Straßengüterverkehr sind verlässliche Ladepunkte ein Schlüsselfaktor für den erfolgreichen Umstieg auf emissionsfreie Lkw. Mit der Förderung sinken die Investitionskosten erheblich – gleichzeitig verschafft sich dein Unternehmen einen klaren Wettbewerbsvorteil.
Wir erstellen dir für die Ladeinfrastruktur gerne ein auf deine Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot. Hole dir hier eine kostenlose und unverbindliche Beratung.
Unser Tipp: Vorbereitung starten!
Damit du deine Förderung rechtzeitig einreichen kannst, solltest du dich schon jetzt mit den technischen Anforderungen und den notwendigen Unterlagen beschäftigen.
Offizielle Informationen zu dem 3. Förderaufruf E-Straßengüterverkehr mit Sitz in Bayern findest du bei Bayern Innovativ und in der Pressemitteilung des Wirtschaftsministeriums.
Für weitere Informationen und Anfragen stehen wir dir jederzeit gerne zur Verfügung. Hole dir jetzt eine kostenlose und unverbindliche Beratung.
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