Ab dem 8. Januar 2026 gelten neue EU-Vorgaben für öffentliche Ladepunkte, die spürbare Veränderungen für Betreibende, Hersteller und Planer mit sich bringen. Im Zentrum stehen die Kommunikationsstandards ISO 15118-2 und ISO 15118-20, die künftig verpflichtend sind. In diesem Artikel erfährst du, was sich genau ändert, welche Ladepunkte betroffen sind und worauf du beim Aufbau neuer öffentlicher Ladeinfrastruktur achten solltest.
Durch die AFIR-Regulierung treten technische Mindeststandards in Kraft, die AC- und DC-Ladestationen betreffen. Für alle, die Ladepunkte planen, betreiben oder für Unternehmen Ladeinfrastruktur aufbauen, heißt das: Jetzt prüfen, jetzt verstehen, jetzt zukunftssicher machen.
Ab 2026 gelten neue Vorgaben, die bestimmen, wie öffentlich zugängliche Ladepunkte technisch ausgestattet sein müssen.
Besonders relevant: Die AFIR schreibt vor, dass neu installierte oder „umfassend erneuerte“ öffentliche Ladepunkte ab 2026 bestimmte Kommunikationsstandards beherrschen müssen; allen voran ISO 15118.
Die wichtigsten Stichtage: 8. Januar 2026
Ab diesem Datum müssen alle neu installierten oder umfassend erneuerten öffentlich zugänglichen Ladepunkte die Vorgaben der ISO 15118-2 erfüllen. Das bedeutet vor allem: Die Ladepunkte müssen technisch in der Lage sein, PLC-basierte Kommunikation (Power Line Communication) zu unterstützen; denn darüber läuft der ISO-15118-Standard.
Wichtig dabei: Die AFIR schreibt nicht vor, dass AC-Ladepunkte ab 2026 „Plug & Charge“ aktiv anbieten müssen. In vielen Fällen sind AC-Stationen nur hardwareseitig vorbereitet, erfüllen aber noch nicht alle Anforderungen für ein vollumfängliches Plug-&-Charge-Backendsystem.
1. Januar 2027
Ab diesem Zeitpunkt müssen öffentliche und private Ladepunkte ISO 15118-20 unterstützen. Damit kommen Themen wie bidirektionales Laden (V2G) und neue Sicherheitsstandards dazu.
Wichtig: Bereits installierte Ladepunkte genießen Bestandsschutz, solange sie nicht „umfassend erneuert“ werden. Der Austausch einzelner Teile, wie etwa eines Ladekabels, gilt nicht als umfassende Erneuerung und löst daher keine AFIR-Pflicht aus.
Für die Kommunikation nach ISO 15118 braucht eine Ladestation ein integriertes PLC-Modem (Power Line Communication). Darüber tauschen Fahrzeug und Ladepunkt alle relevanten Informationen aus. Ohne dieses Hardware-Modul ist ISO 15118 nicht möglich.
Entscheidend für neue öffentliche Ladepunkte ab dem 08.01.2026 ist also, dass die Ladestation ab Werk mit PLC-Modem ausgestattet ist. Ein einfaches Software-Update reicht dafür in den meisten Fällen nicht aus. Zusätzlich müssen auch die Ladesäulen-Software und das Backend ISO 15118-2 unterstützen, damit echtes Plug & Charge funktioniert.
Ob eine Ladestation unter AFIR fällt, hängt nicht davon ab, wo sie steht, sondern wer dort laden darf.
Eine Ladestation gilt als öffentlich zugänglich, wenn mindestens einer der folgenden Punkte zutrifft:
1. Der Nutzer:innenkreis ist nicht klar abgegrenzt.
Beispiele:
2. Die Ladung ist über Roaming-Apps oder Ladekarten möglich.
Sobald externe Nutzer:innen über eine App, RFID-Karte oder Roamingdienst laden können, ist der Ladepunkt öffentlich, auch wenn die Ladestation auf Privatgrund steht.
3. Die Ladeinfrastruktur ist zu bestimmten Zeiten für alle geöffnet.
Öffnungszeiten spielen keine Rolle: Auch wenn die Ladestation z. B. nur tagsüber zugänglich ist, gilt sie als öffentlich.
Merke: Sobald du Dritten das Laden ermöglichst, ist die Station offiziell „öffentlich“ und ab 2026 AFIR-pflichtig.
Die AFIR stellt ISO 15118 in den Mittelpunkt. Das verändert einiges:
*Plug & Charge (PnC) ermöglicht, dass der Ladevorgang automatisch startet, sobald du das Kabel einsteckst. Fahrzeug und Ladestation bauen eine sichere Verbindung auf, das Auto identifiziert sich über Zertifikate, und das Backend autorisiert den Ladevorgang; ganz ohne App oder RFID-Karte. Hierbei darf die Ladesteckdose erst nach der Authentifizierung verriegeln. Das Kabel muss also zunächst eingesteckt werden, bevor das Fahrzeug automatisch autorisiert wird. Viele AC-Stationen verriegeln dagegen erst nach einer manuellen Freigabe. Dadurch war PnC bisher nicht möglich.
Die AFIR macht einen klaren Unterschied: Eine Ladestation muss nur dann AFIR-konform nachgerüstet werden, wenn sie „umfassend erneuert“ wird. Das bedeutet:
Das gilt als umfassende Erneuerung:
Das gilt nicht als umfassende Erneuerung:
Kurz: Wenn du eine Station so modernisierst, dass sie quasi „neu“ ist, wird ISO 15118 Pflicht.
1. Prüfe jede geplante Installation ab 2026:
Wird der Ladepunkt öffentlich genutzt? Dann direkt ISO 15118-konforme Hardware einplanen.
2. Checke bestehende Ladepunkte:
Müssen sie modernisiert werden? Wenn ja, prüfen, ob es als „umfassende Erneuerung“ gilt.
3. Plane langfristig:
ISO 15118-20 (2027) wird noch mehr Anforderungen bringen: wer jetzt richtig plant, spart später Geld.
„AFIR-Ready” wird ein echtes Qualitätsmerkmal, denn Unternehmen suchen Lösungen, die 2026+ bestehen.
Für weitere Informationen und Anfragen stehen wir dir jederzeit gerne zur Verfügung. Hole dir jetzt eine kostenlose und unverbindliche Beratung.
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Der MOON POWER Charger HYC50 auch als 49,9 kW-Variante erhältlich
Weiterhin eine leistungsstarke Ladestation anbieten ohne zusätzliche Kosten und administrative Aufwände, die durch die AFIR-Vorgaben entstehen würden.
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