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Neue Bundesförderung für E-Lkw

Die Elektrifizierung des Straßengüterverkehrs nimmt Fahrt auf und die Bundesregierung unterstützt Unternehmen jetzt mit einer neuen, deutschlandweiten Förderung für Ladeinfrastruktur von E-Lkw. Mit der Förderrichtlinie „Ladeinfrastruktur für schwere Nutzfahrzeuge“ stellt das Bundesministerium für Verkehr (BMV) umfangreiche Mittel für den Aufbau von nicht-öffentlicher und öffentlicher Ladeinfrastruktur bereit. Ziel ist es, Investitionen anzureizen und den Ausbau einer leistungsfähigen Ladeinfrastruktur für den Güterverkehr zu beschleunigen.

Für Unternehmen, Logistikdienstleister und Flottenbetreiber bietet sich damit eine attraktive Möglichkeit, den Umstieg auf elektrische Nutzfahrzeuge wirtschaftlicher zu gestalten.

E-LKW Culligan an MOON Hypercharger

Wer wird gefördert?

Die Förderung richtet sich an Unternehmen, Kommunen und weitere Organisationen, die Ladeinfrastruktur für batterieelektrische schwere Nutzfahrzeuge errichten möchten.

Dabei wird zwischen drei Förderaufrufen unterschieden:

Aufruf A: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für KMU

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die Ladeinfrastruktur auf dem eigenen Betriebsgelände errichten möchten. Die Ladepunkte dürfen ausschließlich für eigene Fahrzeuge oder einen festgelegten Nutzerkreis genutzt werden.

Aufruf B: Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für Unternehmen

Für Unternehmen jeder Größe, die Ladeinfrastruktur auf Betriebshöfen, Depots oder Logistikstandorten aufbauen möchten. Die Nutzung kann ebenfalls auf den eigenen Fuhrpark oder Transportpartner beschränkt sein.

Aufruf C: Öffentliche Ladeinfrastruktur

Für Betreiber öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur, beispielsweise an Rastanlagen, Ladehubs oder Logistikzentren. Die Ladepunkte müssen uneingeschränkt für alle Nutzer zugänglich sein.

Förderhöhe im Überblick

Die Förderung erfolgt als Festbetragsfinanzierung und beträgt bis zu 500 Euro netto pro installiertem Kilowatt Ladeleistung

Maximale Förderungssummen:

  • Aufruf A (KMU): bis 300.000 € (De-minimis) bzw. 1 Mio. € (AGVO)
  • Aufruf B (Unternehmen): bis 5 Mio. €
  • Aufruf C (öffentlich): bis 5 Mio. €

Wichtiger Hinweis:

Bei Aufruf B und C entscheidet nicht nur die Projektqualität. Die Antragsteller legen ihre gewünschte Förderintensität selbst fest. Je geringer der beantragte Zuschuss pro kW, desto höher die Chancen auf eine Förderung.

Welche Ladeinfrastruktur wird gefördert?

Gefördert werden DC-Ladepunkte für schwere Nutzfahrzeuge.

Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur (Aufruf A und B)

  • Mindestladeleistung: 50 kW pro Ladepunkt
  • Einsatz auf Betriebshöfen, Depots, Logistikzentren oder Filialstandorten
  • Nutzung für eigene Fahrzeuge oder definierte Nutzergruppen möglich

Öffentliche Ladeinfrastruktur (Aufruf C)

  • Mindestladeleistung: 100 kW pro Ladepunkt
  • Außerhalb TEN-V Netz und im TEN-V Gesamtnetz: beantragte Mindest-Ladeleistung gesamt 1.500kW ein Ladepunkt mit mindestens 350 kW
  • Innerhalb TEN-V Kernnetz: beantragte Mindest-Ladeleistung gesamt 3.600kW zwei Ladepunkte mit mindestens 350kW
  • Uneingeschränkt öffentlich zugänglich

Typische Standorte: Rastanlagen, Ladehubs oder Umschlagpunkte

Förderfähige Nebenkosten

Gefördert werden nicht nur die Ladepunkte selbst, sondern sofern für den Betrieb erforderlich, auch:

  • Netzanschluss
  • Lade-, Last- und Energiemanagementsysteme
  • Batteriespeicher
  • Tiefbauarbeiten

Antragsfristen

  • Aufruf A – KMU: bis 30. September 2026
  • Aufruf B – Nicht-öffentliche Ladeinfrastruktur für Unternehmen: bis 7. Juli 2026
  • Aufruf C – Öffentliche Ladeinfrastruktur: bis 7. Juli 2026

Wichtig: bei allen ist eine Netzzusage für die zu fördernde Ladeleistung im Vorfeld beim Energieversorger nachzufragen und zu bestätigen.

Warum jetzt handeln?

Der Umstieg auf E-Lkw beginnt nicht mit dem Fahrzeug, sondern mit der Energieversorgung. Viele Unternehmen konzentrieren sich zunächst auf Reichweiten oder Fahrzeugverfügbarkeiten. In der Praxis zeigt sich jedoch: Die Ladeinfrastruktur ist häufig der entscheidende Erfolgsfaktor.

Wer Ladeleistung im Megawattbereich benötigt, sollte frühzeitig prüfen:

  • Reicht der bestehende Netzanschluss aus?
  • Welche Ladeleistungen werden zukünftig benötigt?
  • Sind Lastmanagement und Energiemanagement erforderlich?
  • Wie lassen sich PV-Anlage, Speicher und Ladeinfrastruktur sinnvoll kombinieren?
  • Welche Anforderungen stellt der Netzbetreiber?

Gerade bei größeren Logistikstandorten können Netzanschluss und Genehmigungsprozesse mehrere Monate in Anspruch nehmen.

Wir erstellen dir für die Ladeinfrastruktur gerne ein auf deine Bedürfnisse zugeschnittenes Angebot. Hole dir hier eine kostenlose und unverbindliche Beratung.

Unser Tipp: Vorbereitung starten!

Damit du deine Förderung rechtzeitig einreichen kannst, solltest du dich schon jetzt mit den technischen Anforderungen und den notwendigen Unterlagen beschäftigen.

Offizielle Informationen zu dem Förderaufruf E-Straßengüterverkehr findest du auf der offiziellen Förderseite des Projektträgers Jülich.

Neugierig geworden?

Für weitere Informationen und Anfragen stehen wir dir jederzeit gerne zur Verfügung. Hole dir jetzt eine kostenlose und unverbindliche Beratung.

ein Mann hält den Stecker einer HYC 200-400 Schnellladestation hinter einem LKW