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Förderungen für Unternehmen

Aktuelle Informationen


Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“

Hintergrund

Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) startete am 24. März 2021 das Förderprogramm „Ladeinfrastruktur vor Ort“. Ziel war es, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen, Gebietskörperschaften sowie Betriebe aus Handel, Gastronomie und Hotellerie beim Aufbau von öffentlich zugänglicher Ladeinfrastruktur an stark frequentierten Zielorten (z. B. Supermärkte, Hotels, Restaurants) zu unterstützen. Für das Programm standen insgesamt 300 Mio. € zur Verfügung. Gefördert wurden bis zu 80 % der Investitionskosten im Rahmen der De-minimis-Beihilfe. Die Antragstellung erfolgte über die Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen (BAV), in der Regel über das Portal Easy-Online.

Aufhebung der 50 kW-Drosselung

Im Rahmen des Förderprogramms wurden viele Ladepunkte zunächst technisch auf 50 kW Ladeleistung begrenzt, um den Förderauflagen zu entsprechen.

Ein offizielles Schreiben der BAV vom 4. August 2025 bestätigt nun: Die Leistungsdrosselung darf nach Ablauf von 12 Monaten ab Inbetriebnahme förderunschädlich aufgehoben werden, sofern folgende Voraussetzungen erfüllt sind:

Die Ladepunkte sind hardwareseitig (Netzanschluss, Absicherung, Zuleitung) für mehr als 50 kW Ladeleistung ausgelegt.

Die Begrenzung auf 50 kW erfolgte ausschließlich aufgrund der Förderauflagen.

Seit Inbetriebnahme sind mindestens 12 Monate vergangen.

Hinweis: Bei Aufhebung der Drosselung müssen die OBELIS-Daten angepasst und die Änderung der BAV gemeldet werden; die dafür entstehenden Kosten sind nicht förderfähig.


Fördermöglichkeiten für Betriebe*

In Deutschland gibt es verschiedene Fördermöglichkeiten rund um Elektromobilität, Ladeinfrastruktur, Photovoltaik und Energiespeicherung. Die Förderlandschaft ist jedoch stark in Bewegung. Viele Programme sind aktuell pausiert, ausgeschöpft oder nur eingeschränkt verfügbar. Diese Seite bietet einen Überblick sowie offizielle Anlaufstellen für die eigenständige Recherche.

Grundsätzlich können Fördermittel für folgende Maßnahmen beantragt werden – sofern Programme aktiv und verfügbar sind:

  • Ladeinfrastruktur (AC-/DC-Ladepunkte, Netzanschluss, Lastmanagement)
  • Photovoltaikanlagen zur Eigenstromerzeugung
  • Stromspeicher zur Eigenverbrauchsoptimierung

Derzeitiger Stand:

Viele Programme, insbesondere für Ladeinfrastruktur und Speicher, sind aktuell nur begrenzt zugänglich. Die Förderverfügbarkeit hängt stark vom Standort, vom Antragstellertyp und vom Fördergeber ab. Es empfiehlt sich daher eine frühzeitige und gezielte Recherche.

Fördermittel finden

Die Recherche nach Förderprogrammen kann über folgende offizielle Stellen erfolgen

Hinweis Förderprogramme unterliegen laufenden Anpassungen. Viele Mittel sind kontingentiert oder zeitlich begrenzt. In den meisten Fällen muss der Antrag vor Beginn der Maßnahme gestellt werden. MOON POWER Deutschland bietet diese Informationen zur Orientierung und übernimmt keine Gewähr für Aktualität oder Vollständigkeit. Es wird empfohlen, vor Investitionsentscheidungen die zuständigen Förderstellen direkt zu konsultieren und Fristen sowie Bedingungen sorgfältig zu prüfen.


Die Voraussetzungen, die Unternehmen beachten müssen, hängen von mehreren Faktoren wie der Zugänglichkeit der Ladestation oder der Förderstelle ab. Die genauen Anforderungen unterscheiden sich je nach Programm.

Zu beachten sind:

  • Einhaltung von technischen Mindeststandards
  • Zugänglichkeit der Infrastruktur (öffentlich oder nicht öffentlich)
  • Antragstellung vor Beginn der Maßnahme (meist verpflichtend)
  • Fristen und Nachweispflichten (z. B. Installation, Inbetriebnahme, Verwendungsnachweise)

Die Zuständigkeit hängt vom jeweiligen Programm ab:

  • KfW-Förderung: über die Hausbank oder das KfW-Förderportal
  • BAFA-Zuschüsse: direkt online über das BAFA-Antragsportal
  • Landesprogramme: über die jeweilige Landesförderbank oder Energieagentur
  • Kommunale Programme / Stadtwerke: direkt bei der jeweiligen Einrichtung

Anträge müssen bei den zuständigen Landesbehörden gestellt werden.

*Alle Angaben sind ohne Gewähr und wir empfehlen das Einholen von weiteren Informationen und Beratung an den jeweilig zuständigen öffentlichen Stellen. Wir möchten darauf hinweisen, dass sich die Förderungsbedingungen schnell verändern und wir hiermit die Aktualität der Informationen nicht gewährleisten können. MOON POWER Deutschland aktualisiert die Informationen auf dieser Website laufend und ist bei der Erhebung der Daten um größtmögliche Sorgfalt bemüht. Dennoch übernimmt die MOON POWER Deutschland GmbH keine wie immer geartete Haftung, Gewährleistung oder Garantie für die Aktualität, Richtigkeit, Vollständigkeit oder dauernde Verfügbarkeit der auf dieser Website enthaltenen Informationen bzw. Informationsquellen und behält sich das Recht vor, die hier verfügbaren Informationen jederzeit ohne vorherige Ankündigung zu ändern, zu ergänzen oder von der Website zu entfernen.

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